Der Wert von Altenpflegern und Pflegekräften ist der Gesellschaft in der Coronakrise bewusster geworden. Denn auch, wenn die Gesundheitsbranche schon immer als systemrelevant galt, war der Einsatz von Pflegerinnen und Pflegern während der Pandemie bemerkenswert: Während viele Menschen im Homeoffice das Infektionsgeschehen aus sicherer Entfernung beobachten konnten, waren die Mitarbeiter in der Pflege direkt mit den Auswirkungen des Virus‘ konfrontiert. Die Maßnahmen zum Infektionsschutz, die Eindämmung von Corona-Ausbrüchen und die Sorge, sich und die eigene Familie selbst zu infizieren haben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern viel abverlangt. Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag im Mai 2020 die „Sonderleistung während der Coronavirus SARS-CoV-2-Pandemie“ beschlossen, wie die Corona-Prämie offiziell heißt.
Staat finanziert 1000 €, Niedersachsen kann aufstocken
Die Bundesländer können die Prämie vom Bund auf bis zu 1500 Euro steuerfrei aufstocken. Auch Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil hatte schon Ende Juni bei der Vorlage des zweiten Nachtragshaushaltes bekundet, dass die 90 000 niedersächsischen Pflegekräfte sich ebenfalls über eine Aufstockung von 500 Euro freuen dürfen. Im zweiten Nachtragshaushalt, dem der Landtag am 15. Juli zustimmte, sind zur Gegenfinanzierung des Corona-Pflegebonus für die Altenpflege 50 Millionen Euro vorgesehen. Wie sich die Auszahlung an die Pflegekräfte gestaltet, ist allerdings noch nicht bekannt.
Erklärvideo: Wer bekommt welche Prämie?
Im Video erklärt Frederike Dierkes, Leiterin vom Personal-Recruiting der Hahne Holding, wer die Prämie bekommt und für wen es wie viel gibt.
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Mehr InformationenDie wichtigsten Fragen zur Corona-Prämie in der Hahne Holding
Pflegeeinrichtungen zahlen ihren Beschäftigten im Jahr 2020 „zum Zweck der Wertschätzung für die besonderen Anforderungen“ während der Pandemie, wie es im Gesetz heißt, jeweils eine einmalige Sonderleistung – die sogenannte „Corona-Prämie“. 28.600 Pflegeeinrichtungen, davon 14.100 ambulante Pflegeeinrichtungen und 14.500 teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen, sind davon betroffen, darunter die Unternehmen der Hahne Holding.
Für Voll- und Teilzeitbeschäftigte in Pflegeeinrichtungen, und zwar dann, wenn sie im Zeitraum vom 1. März 2020 bis einschließlich 31. Oktober 2020 mindestens drei Monate in einer Pflegeeinrichtung tätig waren – das ist die Bemessungszeit. Aber auch Auszubildende in Pflegeeinrichtungen und Mitarbeiter des Bundesfreiwilligendienstes in Pflegeeinrichtungen werden bedacht.
Pflegekräfte: Ohne Aufstockung durch das Land Niedersachsen erhalten Vollzeitbeschäftigte, die schwerpunktmäßig in der direkten Pflege arbeiten eine Prämie von 1000 Euro. Dies sind insbesondere Pflegefachpersonen, Qualitätsmanager und Mitarbeiter der ambulanten Pflegedienste.
Betreuungskräfte: Jeweils 667 Euro gibt es für alle weiteren Vollzeitbeschäftigten in der sozialen Betreuung. Es muss sicher sein, dass sie mindestens zu 25 Prozent der Arbeitszeit gemeinsam mit Pflegebedürftigen „tagesstrukturierend, aktivierend, betreuend oder pflegend tätig sind“, wie es im Gesetz heißt.
Service, Küche und Reinigung: Für alle verbleibenden Vollzeitbeschäftigten ist eine Zahlung von 334 Euro vorgesehen. Das gilt in der Hauswirtschaft, der Reinigung, der Küche, im Service, am Empfang, in der Haustechnik oder als Fahrer.
Auszubildende: Außerdem bekommen Auszubildende in Pflegeeinrichtungen – sowohl angehende Altenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger als auch Pflegefachfrauen und -männer 600 Euro. Junge Menschen, die ihren Bundes- und Jugendfreiwilligendienst in einer Pflegeeinrichtung leisten bekommen 100 Euro. Auch hier gilt der Bemessungszeitraum.
Bei Angestellten, die im Bemessungszeitraum (siehe oben) ganz oder teilweise in Teilzeit gearbeitet haben, ist die Corona-Prämie anteilig auszuzahlen. Der Anteil errechnet sich aus ihren wöchentlich durchschnittlich geleisteten Stunden im Verhältnis zur regelmäßigen Wochenarbeitszeit ihrer vollzeitlich beschäftigten Kollegen.
Unterbrechungen von bis zu 14 Kalendertagen werden laut Gesetz nicht ins Gewicht fallen, ebenso wenig ein längerer Ausfall aufgrund von Erholungsurlaub, eines Arbeitsunfalls, einer COVID-19-Erkrankung oder auch aufgrund von Quarantänemaßnahmen.
Es gelten zwei Stichtage: Mit der Juli-Abrechnung 2020 zahlt die Hahne Holding das Geld an die Beschäftigten aus, die bis zum 1. Juni 2020 die Voraussetzungen erfüllen. Pflegekräfte, die die Voraussetzungen erst bis zum 31. Oktober 2020 erfüllen, erhalten die Prämie spätestens mit der Dezember-Abrechnung.
Der Bonus soll in einer Summe ausgezahlt werden – Teilbeträge dürfen nicht vom Arbeitgeber ausgezahlt oder gar mit freiwilligen Leistungen verrechnet werden. Die Prämie ist steuerfrei und es werden auch keine Sozialabgaben darauf fällig.
Erst einmal die Pflegeeinrichtungen: Sie werden zur Zahlung der Sonderleistungen verpflichtet. Die Aufwendungen werden den Einrichtungen durch die soziale Pflegeversicherung – und im ambulanten Sektor anteilig durch die GKV – über eine Vorauszahlung erstattet. Die Pflegekassen haben sicherzustellen, dass alle betroffenen Pflegeeinrichtungen eine Vorauszahlung in der gemeldeten Betragshöhe bis spätestens 15. Juli bzw. bis 15. Dezember 2020 erhalten.
Eine Aufstockung vornehmen können entweder unmittelbar die Länder oder die Pflegeeinrichtungen selbst. Der Entwurf sieht vor, dass „bei einer Aufstockung durch die Pflegeeinrichtungen die Länder den Pflegeeinrichtungen den Aufstockungsbetrag ganz oder anteilig erstatten“ können. Wie genau die Aufstockung sich in Niedersachsen gestaltet, wird sich in den nächsten Tagen zeigen.